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Anbieterkennung / Erstinformation

Anbieterkennung / Erstinformation
(gem. § 15 VersVermV)

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.

Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen:

Ostsee Finanz GmbH 
Langer Steinschlag 7 
23936 Grevesmühlen

vertreten durch den Geschäftsführer: Klaus Rehnelt

Telefon: 03881 4810328
Telefax: 03881 4812198
E-Mail: info@ostsee-finanz-gmbh.de

Registriert beim Amtsgericht in: Schwerin

Handelsregisternummer: HRB 11217 
Steuernummer: 080/115/03722

Zuständiges Finanzamt:

Finanzamt Wismar 
Philosophenweg 1 
23970 Wismar

Telefon (Zentrale): 03841 4440 
Fax (Zentrale): 03841 44450300

Status: Die Eintragung im Vermittler-Register besteht als:

Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Z. 2 GewO mit der Registernummer D-IVZGIONKX-53

Berufs-Haftpflichtversicherung:

Wir besitzen eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der VersicherungsVermittler-Verordnung (VersVermV) erfüllt.

Behörde für die Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Z. 2 GewO:

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin 
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin

Telefon (Zentrale): 0385 51030 
Fax (Zentrale): 0385 5103999

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin 
Telefon: 0180 600 58 50

(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

Weitere Informationen: www.vermittlerregister.info

Beratungsleistung:

Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

Vergütung:

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. 

Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V., 
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, 
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Berufsrechtliche Regelungen:

§ 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i Gewerbeordnung) §§ 59-68 VVG
VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Weitere Informationen:

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.

Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.

Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV:

Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass wir nach Eingang Ihrer Beschwerde diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen werden.